Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester” ist fast jedem bekannt. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren viel im Pflegeberuf getan: Aufgaben, Verantwortung, Ausbildung und sogar die offizielle Berufsbezeichnung haben sich verändert. Deshalb fragen sich viele Pflegekräfte: Wie lautet die neue Berufsbezeichnung für Krankenschwestern, und wie darf ich mich heute eigentlich nennen?

Neue Berufsbezeichnung für staatlich geprüfte Krankenpflegekräfte – aus Krankenschwester wird Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) im Jahr 2004 wurde die klassische Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ bzw. „Krankenpfleger“ offiziell durch „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ abgelöst. Hintergrund ist, dass sich das Aufgabengebiet der Pflege stark erweitert hat: Neben der direkten Versorgung von Patientinnen und Patienten gehören heute auch Gesundheitsförderung, Beratung, Dokumentation, Prävention und interdisziplinäre Zusammenarbeit fest dazu.
Wenn du deine Ausbildung noch nach dem alten Recht abgeschlossen hast, darfst du die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ oder „Krankenpfleger“ weiterhin führen. Du kannst aber auch die neuere Bezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ verwenden, zum Beispiel im Lebenslauf oder in Bewerbungen.
Krankenpflege heute – mehr Verantwortung, mehr Kompetenz
Die wissenschaftliche Basis der Pflege hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt. Die Ausbildung wurde entsprechend anspruchsvoller, praxisnäher und stärker kompetenzorientiert. Der Unterricht orientiert sich heute stärker an fächerübergreifenden Lernbereichen, digitalen Dokumentationssystemen und evidenzbasierter Pflege.
Schon mit dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) wurden integrierte Ausbildungsformen möglich, in denen du dich nach einer Orientierungsphase zum Beispiel für Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden konntest. Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes wurde dieser Weg hin zu einem einheitlichen Berufsbild konsequent weitergeführt.
Pflegeberufegesetz und KrPflG – wie sich die Berufsbezeichnung verändert hat
Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurden die bisherigen getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Das frühere Krankenpflegegesetz (KrPflG) wurde damit abgelöst und durch ein modernes, generalistisches Ausbildungskonzept ersetzt.
Wichtige Eckpunkte:
- Das Pflegeberufegesetz regelt seit 2020 die generalistische Pflegeausbildung.
- Die bisherigen Berufsabschlüsse wurden in einem neuen, einheitlichen Berufsbild gebündelt.
- Ziel ist eine Ausbildung, die die tatsächlichen Versorgungsrealitäten in Krankenhaus, Altenpflege und ambulanter Pflege besser abbildet.
Neue Berufsbezeichnungen: Pflegefachfrau, Pflegefachmann und Pflegefachperson
Mit der generalistischen Pflegeausbildung wurde auch eine neue Berufsbezeichnung eingeführt:
- Pflegefachfrau
- Pflegefachmann
In vielen Kontexten wird zusätzlich der übergeordnete Begriff Pflegefachperson verwendet. Er betont die professionelle Rolle und eignet sich zum Beispiel für geschlechtsneutrale Formulierungen in Stellenausschreibungen und Konzeptpapieren.
Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann macht deutlich, dass du nach deiner Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten kannst – im Krankenhaus, in der Altenpflege oder im ambulanten Bereich.
Generalistische Pflegeausbildung – was steckt dahinter?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Sie führt zu einem einheitlichen Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und ersetzt die früher getrennten Ausbildungen.
Typische Merkmale der generalistischen Pflegeausbildung:
- Ausbildungsdauer in Vollzeit: 3 Jahre
- Einheitlicher Berufsabschluss: Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
- Einsatz in unterschiedlichen Versorgungsbereichen: Krankenhaus, Langzeitpflege, ambulante Pflege, Pädiatrie
- Starke Praxisorientierung durch vielfältige Praxiseinsätze
- EU-weit anerkannter Berufsabschluss und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten
Damit eröffnet die generalistische Pflegeausbildung dir als Pflegefachperson sehr breite Einsatz- und Karrierechancen.
FAQ: Häufige Fragen zur Berufsbezeichnung Krankenschwester
Ist Krankenschwester noch eine offizielle Berufsbezeichnung?
Ja und nein – es kommt darauf an, wann du deine Ausbildung abgeschlossen hast.
Hast du deine Ausbildung vor Inkrafttreten der neuen Regelungen nach dem alten Krankenpflegegesetz (KrPflG) abgeschlossen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ oder „Krankenpfleger“ erhalten, darfst du diese Bezeichnung weiterhin offiziell führen.
Für neue Ausbildungen gelten heute andere Berufsbezeichnungen: zuerst „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“, inzwischen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ nach dem Pflegeberufegesetz.
Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ wird also im Alltag noch genutzt, ist aber für neue Ausbildungsgänge nicht mehr die offizielle Abschlussbezeichnung.
Wie darf ich mich nennen, wenn ich eine „klassische“ Ausbildung gemacht habe?
Wenn du deine Ausbildung nach den älteren Regelungen absolviert hast, hast du in der Regel folgende Möglichkeiten:
- Du darfst weiterhin den Titel „Krankenschwester“ bzw. „Krankenpfleger“ führen.
- Du kannst in Bewerbungen zusätzlich eine moderne Formulierung ergänzen, zum Beispiel:
- „Examinierte Krankenschwester (heute: Gesundheits- und Krankenpflegerin)“
- „Staatlich examinierter Krankenpfleger (heute: Pflegefachmann)“
So verstehen auch moderne Arbeitgeber und junge Kolleginnen und Kollegen deine Qualifikation auf einen Blick und können sie direkt einordnen.
Wie darf ich mich nennen, wenn ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen habe?
Wenn du die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz absolviert hast, lautet deine Berufsbezeichnung:
- Pflegefachfrau oder
- Pflegefachmann
In geschlechtsneutralen Kontexten oder übergeordneten Beschreibungen kannst du auch den Begriff Pflegefachperson nutzen. Die Bezeichnung „Krankenschwester“ passt in diesem Fall nicht mehr zu deinem offiziellen Abschluss und sollte, wenn überhaupt, nur noch umgangssprachlich verwendet werden.
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