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Inflationsausgleichsprämie für Dich!

Freiwillige Bonuszahlung um Pflegekräfte bei hohen Energie- und Lebensmittelpreisen zu unterstützen.

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Inflationsausgleichsprämie für Pflegekräfte - Was bedeutet das genau?

Ob es nun Inflationsausgleichsprämie, Inflationsausgleichsbonus oder Inflationszulage genannt wird, es bedeutet immer das Gleiche: Es handelt sich um eine Sonderzahlung.

Wir möchten Euch in diesen – für Euch wie auch für uns – unsicheren Zeiten von Energiekrise, Krieg in Europa und Inflation etwas unterstützen.

Darum zahlen wir unseren Vollzeitbeschäftigten bis Ende Dezember 2024 jeden Monat 120 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt. 

Das soll Euch helfen, die hohen Preise bei Lebensmitteln und Energie ein wenig abzufedern. Die Prämie ist für Euch steuer- und abgabenfrei und Teilzeitkräfte erhalten sie anteilig.

Häufige Fragen

Hier beantworten wir Euch die wichtigsten Fragen zur Inflationsausgleichsprämie für Pflegekräfte im Überblick.

  • Was ist die Inflationsausgleichsprämie (IAP)?

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfrei eine IAP gewähren. Die Idee dahinter ist, Euch angesichts steigender Kosten ein wenig zu unterstützen. Die Auszahlung der Inflationsprämie ist jedem Unternehmen von der Bundesregierung freigestellt – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es also nicht.

  • Wie viel kann ich als Pflegekraft bekommen?

    Unsere Mitarbeiter sind uns sehr wichtig, darum erhaltet Ihr bei uns bis zum Ende des Jahres monatlich 120 Euro netto zusätzlich zu Eurem Gehalt. Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig.

  • Muss ich darauf Steuern zahlen?

    Nein, der Bund befreit uns und Euch von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben für diese Prämie.

  • Wie wird die Inflationsprämie ausgezahlt?

    Ganz unkompliziert: Die Inflationsprämie zahlen wir Euch zusätzlich zum Lohn.