Inflationsausgleichsprämie für Pflegekräfte | WIR + IRW
Inflationsausgleichsprämie für Pflegekräfte | WIR + IRW

Inflationsausgleichsprämie für Dich!

Freiwillige Bonuszahlung um Pflegekräfte bei hohen Energie- und Lebensmittelpreisen zu unterstützen

 

Um Euch in Anbetracht stark gestiegener Preise zu entlasten, zahlen wir Euch dieses Jahr zusätzlich zu Eurem Gehalt jeden Monat steuer- und sozialabgabenfrei eine Sonderzahlung von 120 Euro.

Inflationsausgleichsprämie für Pflegekräfte - Was bedeutet das genau?

Ob es nun Inflationsausgleichsprämie, Inflationsausgleichsbonus oder Inflationszulage genannt wird, es bedeutet immer das Gleiche: Es handelt sich um eine Sonderzahlung.

Wir möchten Euch in diesen – für Euch wie auch für uns – unsicheren Zeiten von Energiekrise, Krieg in Europa und Inflation etwas unterstützen. Darum zahlen wir unseren Vollzeitbeschäftigten bis Ende Dezember 2024 jeden Monat 120 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt. ✓

Das soll Euch helfen, die hohen Preise bei Lebensmitteln und Energie ein wenig abzufedern. Die Prämie ist für Euch steuer- und abgabenfrei und Teilzeitkräfte erhalten sie anteilig.

Du arbeitest noch nicht bei uns? Lerne uns als Arbeitgeber kennen!

Bist Du unzufrieden mit Deinem aktuellen Gehalt und neugierig auf neue berufliche Herausforderungen als Pflegekraft? Dann schau doch einmal in unserer Jobbörse vorbei und verschaff‘ Dir einen kleinen Überblick zu Deinen Möglichkeiten bei uns. Oder melde Dich ganz unverbindlich bei den Kollegen und Kolleginnen in unseren Niederlassungen. Sie beantworten Dir bei einem Kaffee gern alle Deine Fragen und erläutern Dir weitere Benefits wie Dienstwagen, flexible Zeiteinteilung, übertarifliche Bezahlung, usw. die wir Dir anbieten können. Mehr erfahren Tel. 01777032450

Hier beantworten wir Euch die wichtigsten Fragen zur Inflationsausgleichsprämie für Pflegekräfte im Überblick:

 

Inflationsausgleichsprämie FAQ

Was ist die Inflationsausgleichsprämie (IAP)?

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfrei eine IAP gewähren. Die Idee dahinter ist, Euch angesichts steigender Kosten ein wenig zu unterstützen. Die Auszahlung der Inflationsprämie ist jedem Unternehmen von der Bundesregierung freigestellt – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es also nicht.

 

Wie viel kann ich als Pflegekraft bekommen?

Unsere Mitarbeiter sind uns sehr wichtig, darum erhaltet Ihr bei uns bis zum Ende des Jahres monatlich 120 Euro netto zusätzlich zu Eurem Gehalt. Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig.

 

Muss ich darauf Steuern zahlen?

Nein, der Bund befreit uns und Euch von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben für diese Prämie.

 

Wie wird die Inflationsprämie ausgezahlt?

Ganz unkompliziert: Die Inflationsprämie zahlen wir Euch zusätzlich zum Lohn.

 

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