Pflegekammer NRW:
Alles zu Beitrag, Pflichtmitgliedschaft
& aktuellem Stand 2026
Seit 2026 erhebt die Pflegekammer NRW erstmals Beiträge. Was das für Pflegefachpersonen bedeutet, wer befreit ist und wie NRW im Bundesvergleich dasteht – transparent und neutral erklärt.
Pflegekammer NRW ist die gesetzliche Berufsvertretung der Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegründet im Dezember 2022. Die Mitgliedschaft ist für alle examinierten Pflegefachpersonen mit Berufserlaubnis, die in NRW wohnen oder arbeiten, gesetzlich verpflichtend.
🗂 Inhaltsverzeichnis – Direkt zum Abschnitt
Was ist die Pflegekammer NRW?
Die Pflegekammer NRW ist keine Gewerkschaft und kein Arbeitgeberverband – sondern eine Institution zur beruflichen Selbstverwaltung von Pflegefachpersonen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Pflegekammer NRW vergleichbar mit Ärztekammern oder Rechtsanwaltskammern. Sie wurde im Dezember 2022 konstituiert und ist seitdem für die gesetzliche Berufsvertretung der Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen zuständig.
Ziel der Pflegekammer ist, dass Pflegefachpersonen ihre beruflichen Standards, Interessen und berufspolitischen Positionen stärker selbst mitgestalten können – unabhängig von Arbeitgebern, Gewerkschaften oder staatlichen Behörden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW). Die Kammer steht unter Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW).
Wichtig: Die Pflegekammer NRW ist keine Gewerkschaft und verhandelt keine Tariflöhne. Für Tarifverhandlungen sind weiterhin Gewerkschaften wie ver.di zuständig.
Körperschaft d. öff. Rechts
Vergleichbar mit Ärzte- oder Anwaltskammern – staatlich anerkannte Selbstverwaltung des Pflegeberufs.
Demokratische Struktur
Pflegefachpersonen wählen ihre Vertreter in der Vertreterversammlung – die höchste Entscheidungsinstanz.
Berufsordnung
Die Kammer erlässt verbindliche Berufsordnungen, die Qualitätsstandards für die Pflege in NRW festlegen.
Weiterbildungsordnung
Seit 1. Januar 2024 gilt die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW für Fachweiterbildungen.
Zwangsmitgliedschaft Pflegekammer NRW – sachlich erklärt
Der Begriff „Zwangsmitgliedschaft" wird häufig verwendet, wenn Menschen über die Pflegekammer sprechen. Was steckt dahinter – und wie ist das rechtlich einzuordnen?
Wenn von „Zwangsmitgliedschaft" gesprochen wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft gemeint. Diese ist kein Novum in Deutschland: Ärzte, Anwälte, Notare und viele andere Freie Berufe sind ebenfalls verpflichtend in ihren Kammern organisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflichtmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Berufskammern grundsätzlich als verfassungskonform anerkannt, sofern legitime Ziele der Berufsaufsicht und Qualitätssicherung verfolgt werden.
Befürworter argumentieren: Nur mit einer Pflichtmitgliedschaft kann die Kammer alle Pflegefachpersonen vertreten und eine wirklich starke, unabhängige Stimme gegenüber Politik und Gesundheitssystem entwickeln.
Kritiker betonen dagegen, dass viele Pflegefachpersonen die Mitgliedschaft nicht wünschen und der Beitrag eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein führten Urabstimmungen zur Auflösung der jeweiligen Kammern.
Einordnung: Das Thema ist legitim und wird gesellschaftlich diskutiert. Dieser Beitrag möchte neutral informieren, nicht bewerten.
Vergleich mit anderen Kammern
Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer – alle mit Pflichtmitgliedschaft. Das Konzept ist in Deutschland fest verankert und seit Jahrzehnten bewährt.
Nur 2 von 16 Bundesländern
Aktuell haben nur NRW und Rheinland-Pfalz aktive Pflegepflichtkammern. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden Kammern nach Abstimmungen wieder aufgelöst.
Befreiung möglich
Es gibt definierte Befreiungsmöglichkeiten – z.B. für Rentner, Nicht-Berufstätige oder Härtefälle. Details im Abschnitt „Befreiung" weiter unten.
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Wer muss Mitglied der Pflegekammer NRW werden?
Pflichtmitglied sind grundsätzlich alle Pflegefachpersonen mit Berufserlaubnis, die in NRW wohnen oder in NRW arbeiten.
Pflegefachpersonen
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (generalistisch), Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Ältere Berufsbezeichnungen
Krankenschwester / Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger – alle mit gültiger Berufserlaubnis in NRW
Wohn- oder Arbeitsort NRW
Wer in NRW wohnt oder in NRW einer Pflegetätigkeit nachgeht, fällt unter die Pflichtmitgliedschaft – unabhängig vom Arbeitgeber
⚠️ Achtung für Zeitarbeitskräfte: Auch Pflegefachpersonen, die über einen Personaldienstleister wie WIRMED eingesetzt werden, unterliegen der Pflichtmitgliedschaft, sofern sie in NRW tätig sind. Der Arbeitgeber – also der Zeitarbeitsbetrieb – ist zur Meldung verpflichtet.
Pflegekammer NRW Beitrag 2026, 2027 & 2028 – Kosten im Überblick
Ab 2026 werden erstmals Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Beitragsordnung sieht einen schrittweisen Anstieg vor, bis die Kammer sich dauerhaft selbst trägt.
Erstmalige Beitragserhebung. Zahlung erst nach Eingang des Beitragsbescheids.
Geplanter Anstieg zur Stärkung der Kammerstrukturen und Aufbau der Selbstverwaltung.
Ziel-Beitragssatz für dauerhaft finanzierte Kammer. Vorbehaltlich Beschluss der Vertreterversammlung.
💡 Hinweis: Zahle erst, nachdem du deinen persönlichen Beitragsbescheid erhalten hast. Die Kammer weist darauf hin, dass Beiträge nicht auf Vorrat bezahlt werden sollen. Es gibt außerdem Befreiungsmöglichkeiten – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Wer ist beitragsfrei? Befreiung von der Pflegekammer NRW
Es gibt klar definierte Möglichkeiten, sich vom Beitrag – und unter bestimmten Umständen auch von der Mitgliedschaft – befreien zu lassen.
Rentner, die nicht mehr berufstätig sind
Pflegefachpersonen im Ruhestand, die die Pflege nicht mehr aktiv ausüben, können eine Befreiung vom Beitrag beantragen. Der Antrag muss bei der Pflegekammer NRW gestellt werden.
Nicht-Berufsausübende
Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht im Pflegeberuf tätig sind (z.B. Elternzeit, Berufsauszeit, Umschulung), können unter bestimmten Voraussetzungen vom Beitrag befreit werden.
Besondere Härtefälle
Bei nachgewiesener finanzieller Härte kann ein Antrag auf Beitragsbefreiung oder -ermäßigung gestellt werden. Die Kammer entscheidet im Einzelfall.
Pflichtmitgliedschaft in anderer Kammer
Wer bereits Pflichtmitglied in einer anderen berufsständischen Kammer ist (z.B. Ärztekammer, weil man gleichzeitig Arzt ist), kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung beantragen.
Wichtig: Eine Befreiung ist kein automatischer Prozess – sie muss aktiv beantragt werden. Erst nach Erhalt des Beitragsbescheids. Die Kammer weist darauf hin, dass sie keinen Ermessensspielraum bei der Grundmitgliedschaft hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegekammer Bundesländervergleich: Beiträge & Status 2026
Deutschland ist in der Frage der Pflegekammern gespalten. Nur zwei Bundesländer haben aktive Pflichtkammern – und die Beiträge unterscheiden sich erheblich. NRW startet mit vergleichsweise niedrigen Kosten.
Vergleich zeigt: Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz – die älteste und etablierteste Pflegekammer Deutschlands (seit 2016) – erhebt deutlich höhere Beiträge als die junge Pflegekammer NRW. In NRW beginnt man bewusst niedrig, um den Aufbau schrittweise zu gestalten.
| Bundesland | Institution | Status | Jahresbeitrag 2026 | Beitrag 2027/28 | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 🟡 NRW | Pflegekammer NRW | Aktiv ✓ | 20 € / Jahr | 44 € / 60 € | Gegründet Dez. 2022, günstigster Einstieg |
| 🟡 Rheinland-Pfalz | Landespflegekammer RLP | Aktiv ✓ | ca. 90–110 € / Jahr | ca. 90–110 € | Älteste Pflegekammer DE (seit 2016) – deutlich höhere Kosten |
| Bayern | VdPB (Vereinigung der Pflegenden in Bayern) | Freiwillig | Kostenlos | Kostenlos | Sonderweg: freiwillig, öff.-rechtl. Körperschaft ohne Pflichtbeitrag |
| Baden-Württemberg | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Gründungsprozess gestoppt (Quorum verfehlt) |
| Niedersachsen | Aufgelöste Pflegekammer | Aufgelöst 2021 | – | – | Nach massiven Mitgliederprotesten und Urabstimmung aufgelöst |
| Schleswig-Holstein | Aufgelöste Pflegekammer | Aufgelöst 2021 | – | – | Urabstimmung der Mitglieder führte zur Auflösung |
| Berlin | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Gesetzliche Pflegekammer existiert nicht |
| Hamburg | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Politisch nicht vorgesehen |
| Hessen | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Keine gesetzliche Berufsvertretung als Kammer |
| Brandenburg | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Pläne nicht weiterverfolgt |
| Sachsen | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Keine Kammerstrukturen vorhanden |
| Thüringen | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Keine Pflegekammer vorhanden |
| Sachsen-Anhalt | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Vereinzelte Anhörungen, keine Umsetzung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Keine Kammerstrukturen |
| Bremen | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Vertretung über Arbeitnehmerkammer Bremen |
| Saarland | Keine Pflegekammer | Nicht vorhanden | – | – | Gesetzliche Vertretung über Arbeitskammer Saarland |
Quellen: MAGS NRW, pflegekammer-nrw.de, pflegekammer-rlp.de, Bundespflegekammer, DBFK. Stand: Juni 2026. Beiträge können sich ändern – bitte offizielle Quellen für aktuelle Informationen prüfen.
Fazit des Vergleichs: Mit 20 € im Jahr 2026 ist der NRW-Beitrag der niedrigste unter den aktiven Pflichtkammern. Rheinland-Pfalz verlangt mit rund 90–110 € pro Jahr deutlich mehr – und das bereits seit 2016. NRW hat aus diesem Vergleich offensichtlich gelernt und setzt auf einen schrittweisen Aufbau mit niedrigen Einstiegsbeiträgen.
Was macht die Pflegekammer NRW konkret?
Über reine Mitgliedsverwaltung hinaus hat die Pflegekammer NRW konkrete gesetzliche Aufgaben.
Berufsordnung
Erlass verbindlicher Berufs- und Qualitätsstandards für die professionelle Pflege in NRW – als eigene, von der Pflege selbst gestaltete Berufsordnung.
Weiterbildungsordnung
Seit 01.01.2024 regelt die Weiterbildungsordnung anerkannte Fachweiterbildungen in der Pflege in NRW. Grundlage: Heilberufsgesetz NRW.
Berufspolitische Vertretung
Pflegefachpersonen werden in politischen Gremien, Ausschüssen und gegenüber der Landespolitik NRW durch gewählte Vertreter repräsentiert.
Berufsregister
Die Kammer führt ein offizielles Register aller Mitglieder – Pflegefachpersonen mit gültiger Berufserlaubnis in NRW werden erfasst.
Pflegepolitische Stellungnahmen
Positionierungen zu Pflegethemen, Gutachten, Empfehlungen und Fachbeiträge gegenüber der Politik – auf Basis des Wissens der Pflegefachpersonen selbst.
Berufsaufsicht
Die Kammer ist berechtigt, bei beruflichem Fehlverhalten zu ermitteln und berufsrechtliche Verfahren einzuleiten – als Qualitätssicherung für die Pflegequalität.
Meldepflicht für Arbeitgeber in der Pflege
Arbeitgeber – darunter auch Personaldienstleister wie WIRMED – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Pflegefachkräfte bei der Pflegekammer NRW zu melden.
Meldung des Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber melden ihre Pflegefachpersonen in einem ersten Schritt bei der Pflegekammer NRW. Dies ist die gesetzliche Pflicht des Unternehmens.
Ergänzung der persönlichen Daten durch die Fachkraft
Im zweiten Schritt ergänzt die Pflegefachperson selbst ihre persönlichen Daten, reicht die Berufsurkunde und ggf. Angaben zu Fachweiterbildungen ein.
Aufnahme ins Berufsregister
Nach vollständiger Registrierung wird die Pflegefachperson ins offizielle Berufsregister der Pflegekammer NRW aufgenommen.
Bußgeld bei Versäumnis
Arbeitgeber, die der Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren laut Pflegekammer NRW Zwangsgelder von bis zu 50.000 €.
Was Personaldienstleister beachten müssen
Zeitarbeitsfirmen wie WIRMED sind als Arbeitgeber ihrer Pflegefachkräfte selbst meldepflichtig – nicht die Entleihbetriebe (Kliniken, Pflegeheime). Die Meldung muss der Verleihbetrieb vornehmen.
Checkliste für Arbeitgeber
Prüfen, welche Mitarbeitenden unter die Pflichtmitgliedschaft fallen. Meldeprozess sauber intern organisieren. Mitarbeitende informieren, dass sie ihre Daten anschließend selbst ergänzen müssen.
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Die wichtigsten Fragen zur Pflegekammer NRW – direkt und neutral beantwortet
Was ist die Pflegekammer NRW und wozu dient sie?
+Die Pflegekammer NRW ist die gesetzliche Berufsvertretung der examinierten Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (ähnlich einer Ärztekammer) hat sie den Auftrag, Berufsstandards zu definieren, Pflegefachpersonen berufspolitisch zu vertreten, Weiterbildungen zu regeln und ein Berufsregister zu führen. Ziel ist, dass Pflege als Berufsstand eine eigene, starke und unabhängige Stimme im Gesundheitssystem erhält.
Ist die Pflegekammer in NRW wirklich Pflicht (Zwangsmitgliedschaft)?
+Ja. Die Mitgliedschaft in der Pflegekammer NRW ist für alle examinierten Pflegefachpersonen mit gültiger Berufserlaubnis, die in NRW wohnen oder in NRW pflegeberuflich tätig sind, gesetzlich verpflichtend – auf Basis des Heilberufsgesetzes NRW. Diese Pflichtmitgliedschaft ist in Deutschland für akademisch regulierte Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.) das übliche Modell und wurde vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich als rechtmäßig bestätigt.
Wie viel bezahlt man für die Pflegekammer in NRW? Beitrag 2026
+Der Jahresbeitrag 2026 beträgt voraussichtlich 20 € (ca. 1,67 € pro Monat). Die Beitragsordnung sieht einen schrittweisen Anstieg vor: 2027 sind ca. 44 €, für 2028 ca. 60 € pro Jahr geplant. Wichtig: Zahlen erst nach Erhalt des persönlichen Beitragsbescheids – nicht auf Vorrat. Verglichen mit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz (ca. 90–110 €/Jahr) startet NRW sehr günstig.
Wer ist beitragsfrei für die Pflegekammer NRW?
+Befreiungen vom Beitrag sind möglich für: Rentner, die den Pflegeberuf nicht mehr ausüben; Personen, die sich in einer Berufsauszeit befinden und keiner Pflegetätigkeit nachgehen; besondere finanzielle Härtefälle; und Personen, die bereits Pflichtmitglied in einer anderen berufsständischen Kammer sind. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden – sie erfolgt nicht automatisch.
Kann ich die Pflegekammer NRW ablehnen oder aus ihr austreten?
+Ein vollständiges Ablehnen der Mitgliedschaft ist nicht möglich, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Pflegefachperson mit Berufserlaubnis in NRW tätig). Eine Kündigung wie bei einem Verein ist nicht vorgesehen. Es gibt jedoch Wege aus der Mitgliedschaft: wenn man den Pflegeberuf dauerhaft nicht mehr ausübt, bei Wegzug aus NRW, oder durch Abgabe der Berufserlaubnis. Außerdem sind Befreiungsmöglichkeiten vom Beitrag möglich (s.o.).
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere – Pflegekammer NRW?
+Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Pflegefachkräfte zu melden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können laut Pflegekammer NRW Zwangsgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden. Für einzelne Pflegefachpersonen ist die Nicht-Registrierung ebenfalls ein rechtlicher Verstoß. In der Praxis erfolgt die Erstregistrierung oft über den Arbeitgeber.
Wann wird die Pflegekammer NRW abgeschafft? Aktueller Stand 2026
+Zum aktuellen Stand Juni 2026 gibt es keine konkreten politischen Pläne zur Abschaffung der Pflegekammer NRW. Die Kammer ist aktiv und hat gerade erst mit der Beitragserhebung begonnen. Zum Vergleich: In Niedersachsen (2021) und Schleswig-Holstein (2021) wurden Pflegekammern nach Urabstimmungen der Mitglieder wieder aufgelöst – das zeigt, dass eine solche Entwicklung grundsätzlich möglich ist, wenn eine Mehrheit der Mitglieder dagegen votiert.
Was bringt mir die Pflegekammer NRW als Pflegefachkraft?
+Die Kammer vertritt deine beruflichen Interessen gegenüber der Politik, definiert Qualitätsstandards, regelt anerkannte Weiterbildungen und stärkt die berufspolitische Stellung der Pflege insgesamt. Ob man diesen Nutzen als ausreichend für die Pflichtmitgliedschaft empfindet, ist subjektiv – das Modell ist in anderen Berufsgruppen (Ärzte, Anwälte) aber seit Jahrzehnten etabliert und akzeptiert.
Gilt die Pflegekammer NRW auch für Pflegekräfte in Zeitarbeit (z.B. bei WIRMED)?
+Ja. Die Pflichtmitgliedschaft gilt unabhängig vom Beschäftigungsmodell – also auch für Pflegefachkräfte, die über einen Personaldienstleister wie WIRMED eingesetzt werden. Der Arbeitgeber (d.h. WIRMED als Verleiher, nicht der Entleihbetrieb) ist zur Meldung verpflichtet. Als WIRMED-Mitarbeiterin oder WIRMED-Mitarbeiter kümmern wir uns um diese administrativen Schritte.
Welche Nachteile hat die Pflegekammer NRW?
+Kritische Stimmen nennen: die Pflichtmitgliedschaft ohne individuelle Wahlfreiheit; den Beitrag als zusätzliche finanzielle Belastung; administrative Hürden bei der Registrierung; und die Frage, ob die Kammer tatsächlich spürbare Verbesserungen für den Pflegealltag bringt. Zudem wurden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ähnliche Kammern nach Abstimmungen aufgelöst, was zeigt, dass nicht alle Pflegekräfte das Modell als hilfreich empfinden. Diese Kritik ist legitim und wird gesellschaftlich diskutiert.
Ist die Pflegekammer NRW auch für Pflegekräfte aus dem Ausland (z.B. mit Anerkennungsverfahren)?
+Pflegefachpersonen aus dem Ausland werden Mitglied der Pflegekammer NRW, sobald sie eine anerkannte Berufserlaubnis (nach deutschem Recht) erhalten haben und in NRW tätig sind. Während laufender Anerkennungsverfahren gilt die Pflichtmitgliedschaft noch nicht. WIRMED unterstützt internationale Pflegekräfte auf dem Weg zur Anerkennung – sprich uns an.
Pflegekammer NRW 2026 – WIRMED informiert Pflegefachkräfte in NRW
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist seit Dezember 2022 aktiv und erhebt ab 2026 erstmals Beiträge von ihren Pflichtmitgliedern. Als Personaldienstleister, der täglich mit Pflegefachkräften in NRW arbeitet, liegt es uns am Herzen, unsere Mitarbeitenden und Interessenten neutral und umfassend zu informieren.
Wir betreuen Pflegefachkräfte von sechs Standorten in NRW: Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg und der Zentrale in Erkrath. In allen Regionen gelten dieselben Regelungen zur Pflegekammer NRW – wir halten euch auf dem Laufenden.
Für die aktuellsten und verbindlichen Informationen zur Pflegekammer NRW empfehlen wir immer, die offiziellen Quellen zu konsultieren: pflegekammer-nrw.de und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zur Pflegekammer NRW wenden Sie sich bitte direkt an pflegekammer-nrw.de. Stand: Juni 2026.
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